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Brennpunkt.
Nr. 4 | 2011 09.11.2011
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Guten Tag [!--firstname--] [!--surname--]

Das kommende Jahr wird einige Neuerungen bei der AHV und der IV bringen. In der IV tritt die eingliederungsorientierte Revision 6a in Kraft, in der AHV sind es unbestrittene Massnahmen aus der hängigen 11. AHV-Revision.

Freundliche Grüsse

SVA St.Gallen

 

Eine Reihe von Verbesserungen in der Durchführung der AHV kann schon bald realisiert werden. Der Bundesrat hat die vom Parlament in der Sommersession 2011 verabschiedete Revision des AHV-Gesetzes und die entsprechenden Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Das Revisionspaket enthält einige Massnahmen, die seit Jahren hängig und im Rahmen der 11. AHV-Revision unbestritten waren.


Mit der IV-Revision 6a werden Rahmenbedingungen geschaffen, die die Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern unterstützen sollen. Ab In-Kraft-Treten am 1.1.2012 soll die Wiedereingliederung von schweizweit rund 17’000 Personen in den ersten Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren aktiv gefördert werden. Dabei sind neben der Invalidenversicherung vor allem die Rentnerinnen und Rentner selbst sowie auch die Arbeitgeber gefordert. Die neuesten Ausgabe der Publikation «Soziale Sicherheit» gibt ausführlich Auskunft über diese Revision. Der Link unten führt Sie zum Inhaltsverzeichnis der Publikation, die im Volltext elektronisch herunter geladen werden kann. 


Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2012 nicht der Teuerung angepasst werden.


Noch bis Ende Jahr ist eine Anmeldung für die individuelle Prämienverbilligung möglich. Später eintreffende Anmeldeformular für das Jahr 2011 können nicht mehr berücksichtigt werden.


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