Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben in vielfältiger Weise mit Sozialversicherungen zu tun. Die folgenden Themen können für sie relevant sein.

AHVeasy ist das Online­portal für die unkomplizierte Zusammen­arbeit von Arbeit­gebenden und Selbständig­erwerbenden mit den Ausgleichs­kassen von 20 Kantonen und Liechtenstein. Sozial­versicherungs­­­geschäfte können mit AHVeasy immer und überall ab­gewickelt werden.

Arbeitgeberinnen und Arbeit­geber sind verantwortlich für die Abrechnung der Beiträge ihrer Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeiter. Für kurz­fristige und wenig um­fangreiche Arbeits­verhältnisse besteht ein verein­fachtes Abrechnungsverfahren.

Die berufliche Integration ist die Hauptaufgabe der Invalidenversicherung. Dazu verfügt sie über eine breite Palette von Möglichkeiten, um alle Beteiligten kompetent zu beraten und zu begleiten.

Über die Hotline 071 282 65 80 / brflchntgrtnsvsgch ist eine direkte und unkomplizierte Kontaktaufnahme möglich.

Arbeitgeberinnen und Arbeit­geber können neue Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeiter mit der Lohn­deklaration am Jahres­ende melden. Die früher geltende Anmelde­frist von 30 Tagen entfällt.

Hingegen muss für neue Mitarbeitende, die keine AHV-Nummer haben, innert 30 Tagen ein Versicherungs­ausweis bestellt werden.

Häufige Fragen