Als Nichterwerbstätige werden Personen eingestuft, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Dies sind beispielsweise Teilzeitarbeitende, Verwitwete oder Studierende.
Der Versicherungsschutz der AHV umfasst Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, unabhängig vom Wohnsitz und sämtliche Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder, Nichterwerbstätige, Invalide, Rentnerinnen und Rentner oder Hausfrauen und Hausmänner.
Unter gewissen Umständen haben nichterwerbstätige Personen und Privatperson einen Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung. Der provisorische Anspruch kann über den Online-Rechner ermittelt werden.
Weitere Informationen individuelle Prämienverbilligung
Die Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen beläuft sich grundsätzlich auf CHF 475.00 im Jahr. Eine Zahlung von Nichterwerbstätigen-Beiträgen beugt Beitragslücken und damit verbundene Rentenkürzungen vor.
Die effektive Beitragshöhe wird anhand der Steuermeldung festgesetzt und die Differenz zwischen gezahlten und geschuldeten Beträgen berechnet.
Weitere Informationen Beiträge der Nichterwerbstätigen
Familienzulagen
Mutationen einfach per Formular.
Partnerweb ermöglicht Arbeitgebern die elektronische Meldung von Lohn- und Mitarbeiterdaten.
für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

Adresse
SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
Telefon/Telefax
Tel. 071 282 66 33
Fax 071 282 69 10
Kontaktinformationen
Anfahrtsplan
Kontaktformular
Impressum