Familie / Kinder

Anspruch auf Leistungen

Familienzulagen und Mutterschaftsentschädigung

Mit der Geburt eines Kindes können Ansprüche auf Familienzulagen und Mutterschaftsentschädigung entstehen.
Weitere Informationen Familienzulagen
Weitere Informationen Mutterschaftsentschädigung

 

Leistungen der IV für ein Kind mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung

Für Minderjährige und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr bietet die IV Unterstützung durch medizinische und berufliche Massnahmen, Hilflosenentschädigungen sowie durch die Abgabe von Hilfsmitteln. 
Weitere Informationen Medizinische Massnahmen
Weitere Informationen Berufliche Eingliederungsmassnahmen
Weitere Informationen Hilflosenentschädigung IV
Weitere Informationen Hilfsmittel IV

 

Erziehungsgutschriften

Unter gewissen Umständen können für eine spätere Altersrente Erziehungsgutschriften mitberücksichtigt werden.
Weitere Informationen

 

Individuelle Prämienverbilligung

Bei der Geburt eines Kindes während des laufenden Bezugsjahres kann mit einem amtlichen Dokument (Familienbüchlein oder Geburtsbescheinigung) eine Anpassung der individuellen Prämienverbilligung verlangt werden.
Weitere Informationen

 

Pflichten des / der Betroffenen

Mutterschaftsentschädigung

Die Mutterschaftsentschädigung wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie muss bei der zuständigen Ausgleichskasse ausdrücklich beantragt werden. Die Anmeldung für die Mutterschaftsentschädigung kann erst nach der Niederkunft eingereicht werden.
Weitere Informationen

 

Fragen und Antworten

  • Kann gleichzeitig eine Mutterschaftsentschädigung und ein Taggeld einer anderen Versicherung bezogen werden?

    Solange eine Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt wird, kann kein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, der IV oder der obligatorischen Unfallversicherung bezogen werden. Dies gilt auch für Taggelder der Militärversicherung oder EO-Entschädigungen für Dienstleistende.

     
     
  • Wem und wann wird die Mutterschaftsentschädigung ausgezahlt?

    Ist die Mutter Arbeitnehmerin, wird die Mutterschaftsentschädigung ihrem Arbeitgeber ausgezahlt, wenn dieser ihr während des Mutterschaftsurlaubs den Lohn weiterhin zahlt. In den anderen Fällen wird die Entschädigung direkt der Mutter ausbezahlt. Wie der Lohn wird die Mutterschaftsentschädigung am Ende jedes Monats ausbezahlt. Beträgt die Entschädigung weniger als CHF 200.00 pro Monat, so wird sie am Ende des Mutterschaftsurlaubs ausbezahlt.

     
     
 

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Gut zu wissen

  • Familienzulagen

    Familienzulagen
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