Eine Heirat hat für Männer und Frauen keine Auswirkungen auf die Versichertennummer. Lediglich bei einem Namenswechsel ist ein neuer Versicherungsausweis anzufordern. Eine Änderung ist dem Arbeitgeber oder bei Nichterwerbstätigen direkt der AHV-Zweigstelle zu melden.
Weitere Informationen Versicherungsausweis
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe einbezahlten Beiträge von Ehemann und Ehefrau je hälftig auf die beiden individuellen Konten aufgeteilt. Ein Splitting wird durchgeführt.
Weitere Informationen Splitting bei Ehescheidung
Wer heiratet und eine AHV/IV-Rente oder EO bezieht, muss dies seiner Ausgleichskasse melden. Die Änderung des Zivilstandes kann Auswirkungen auf die Leistungsarten und -höhen haben. Alle kommen im eigenen Interesse dieser Meldepflicht nach.
Pflegefinanzierung
Für Personen
in stationärer Langzeitpflege.
Partnerweb ermöglicht Arbeitgebern die elektronische Meldung von Lohn- und Mitarbeiterdaten.
für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

Adresse
SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
Telefon/Telefax
Tel. 071 282 66 33
Fax 071 282 69 10
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