Studium

Anspruch auf Leistungen

Versicherungsschutz

Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Der Versicherungsschutz der AHV umfasst Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, unabhängig vom Wohnsitz und sämtliche Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder, Nichterwerbstätige, Studierende, Invalide, Rentnerinnen und Rentner oder Hausfrauen und Hausmänner.

 

Pflichten des / der Betroffenen

Beitragspflicht

Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sind ab dem vollendeten 20. Altersjahr AHV/IV/EO-beitragspflichtig. Die Beiträge sind an die Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt oder direkt bei der Lehranstalt zu entrichten. Der Umfang der Beitragspflicht bemisst sich nach den Bestimmungen für Nichterwerbstätige.
Weitere Informationen Beiträge der Nichterwerbstätigen

 

 

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Extranet

für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

 
 
 
SQS

Adresse
SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen

 

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

 

Telefon/Telefax
Tel. 071 282 66 33
Fax 071 282 69 10