Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Der Versicherungsschutz der AHV umfasst Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, unabhängig vom Wohnsitz und sämtliche Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder, Nichterwerbstätige, Studierende, Invalide, Rentnerinnen und Rentner oder Hausfrauen und Hausmänner.
Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sind ab dem vollendeten 20. Altersjahr AHV/IV/EO-beitragspflichtig. Die Beiträge sind an die Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt oder direkt bei der Lehranstalt zu entrichten. Der Umfang der Beitragspflicht bemisst sich nach den Bestimmungen für Nichterwerbstätige.
Weitere Informationen Beiträge der Nichterwerbstätigen
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für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

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