Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten. Die Witwen-, die Witwer- und die Waisenrente. Die Höhe der Rente wird durch die Beitragsdauer und durch die Höhe des durchschnittlichen Einkommens bestimmt. Massgebend sind jedoch nur die versicherten Einkommen der verstorbenen Person.
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Verheiratete Nichterwerbstätige, die Witwe oder Witwer werden, müssen sich bei weiterhin fehlender Erwerbstätigkeit als Nichterwerbstätige anmelden. Mit einer solchen Anmeldung werden Beitragslücken, die später Rentenkürzungen zur Folge haben könnten, verhindert.
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für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

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