Verwitwet / Verwaist

Anspruch auf Leistungen

Hinterlassenenrente

Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten. Die Witwen-, die Witwer- und die Waisenrente. Die Höhe der Rente wird durch die Beitragsdauer und durch die Höhe des durchschnittlichen Einkommens bestimmt. Massgebend sind jedoch nur die versicherten Einkommen der verstorbenen Person.
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Pflichten des / der Betroffenen

Beitragspflicht

Verheiratete Nichterwerbstätige, die Witwe oder Witwer werden, müssen sich bei weiterhin fehlender Erwerbstätigkeit als Nichterwerbstätige anmelden. Mit einer solchen Anmeldung werden Beitragslücken, die später Rentenkürzungen zur Folge haben könnten, verhindert.
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Gut zu wissen

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