Eine Reihe von Verbesserungen in der Durchführung der AHV kann schon bald realisiert werden. Der Bundesrat hat die vom Parlament in der Sommersession 2011 verabschiedete Revision des AHV-Gesetzes und die entsprechenden Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Das Revisionspaket enthält einige Massnahmen, die seit Jahren hängig und im Rahmen der 11. AHV-Revision unbestritten waren.
Mit dem Beschluss des Bundesrates wird die erste Etappe der laufenden AHV-Reform abgeschlossen. Die zweite Etappe der AHV-Reform ist bereits unter Einbezug der Parteien, Sozialpartner und der Kantone an die Hand genommen worden. Die Vorbereitungsarbeiten dazu sind im Gang. Die Eckwerte der Reform sollen Ende des nächsten Jahres vom Bundesrat festgelegt werden.
Die Neuregelungen betreffen in erster Linie den Bereich der Beiträge und die technische Durchführung der Versicherung von bestimmten Personengruppen. Von besonderer Bedeutung sind folgende Massnahmen:
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