Berechnung der individuellen Prämienverbilligung

Hier können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie für das Jahr 2012 Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung haben. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und für eine weitere Beratung wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde.


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Ihre Angaben

Antragsteller/in
Personenstatus
zivilrechtlicher Wohnsitz *
am 01.01.2012
Ehepartner/in
Kinder
Jahrgang 1994 - 2011
Jugendliche
Jahrgang 1987 - 1993
 

Angaben aus der Steuerveranlagung

Liegenschaftsertrag
Ziffer. 5.1
3. Säule 3a
Ziffer 13.1 + 13.2
Liegenschaftsunterhalt
Ziffer 15
Einkaufsbeiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
Ziffer 16.2

Reineinkommen 2010
Ziffer 24
Bruttolohn 2010, vereinfacht abgerechnet (100%)
Ziffer 29
Steuerbares Vermögen 2010
Ziffer 37

* Pflichtangaben


 

 

 

Weitere Informationen


 
 

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