Hier können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie für das Jahr 2012 Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung haben. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und für eine weitere Beratung wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt - es werden keine Daten gespeichert.
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für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

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