Ein kostenloser IK-Auszug kann jederzeit schriftlich von der versicherten Person bei einer Ausgleichskasse bestellt werden. Auszüge aus dem individuellen Konto werden nur der versicherten Person, dem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt abgegeben.
Beanstandungen können innert 30 Tagen nach Zustellung bei der Ausgleichskasse angebracht werden. Diese fällt den Entscheid über allfällige Berichtigungen in Form einer Verfügung. Falls kein Berichtigungsanspruch verlangt worden ist oder dieser abgelehnt wurde, können bei Eintritt des Versicherungsfalles nur offenkundige und vollständig bewiesene Fehler berichtigt werden.
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für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

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9016 St.Gallen
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