Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass nach dem Tod eines Elternteils oder des Ehegatten eine finanzielle Notlage entsteht.
Die AHV basiert in erster Linie auf der Solidarität zwischen den Generationen: Die laufenden Renten werden vor allem durch die so genannte aktive Bevölkerung finanziert. Dies im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen das Gleiche tun und das Werk weiterführen werden. Diese Solidarität zwischen den Generationen wird auch Generationenvertrag genannt. Aber Solidarität in der AHV geht noch weiter: Besserverdienende unterstützen schlechter gestellte Versicherte. Sie entrichten mehr Beiträge, als zur Finanzierung ihrer eigenen Rente nötig wäre, während wirtschaftlich schlechter Gestellte mehr Leistungen beziehen, als es ihren Beiträgen entsprechen würde. So findet ein Ausgleich zwischen Arm und Reich statt.
Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.
Obligatorisch bei der AHV versichert sind
Alle, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, erhalten eine monatliche Altersrente. Das Rentenalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre. Dazu ein Beispiel: Ein Mann, der am 26. April 1948 geboren wurde, erhält seine erste ordentliche Altersrente am 1. Mai 2013 ausbezahlt.
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