Individuelles Konto

Die Eintragungen im individuellen Konto dienen als Grundlage der Berechnung einer AHV- oder IV-Rente.

 

Erklärung

Das individuelle Konto ist eine Grundlage der Rentenberechnung und enthält alle Einkommen, Beitragszeiten und Betreuungsgutschriften einer Person. Der Arbeitgeber ist verpflichtet der Ausgleichskasse mitzuteilen, wie sich die geleisteten Beträge auf die Mitarbeiter aufteilen.

 

Fehlende Beitragsjahre führen in der Regel zu Kürzungen der Versicherungsleistungen. Jede Ausgleichskasse führt ein individuelles Konto auf den Namen der versicherten Person, für die bei dieser Ausgleichskasse jemals Einkommen abgerechnet wurde.

 

Auszug aus dem individuellen Konto für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz

Ein kostenloser Auszug kann jederzeit schriftlich von der versicherten Person bei einer Ausgleichskasse bestellt werden. Auszüge werden nur der versicherten Person, einer gesetzlichen Vertretung oder einem bevollmächtigten Anwalt abgegeben. 


Beanstandungen können innert 30 Tagen nach Zustellung bei der Ausgleichskasse angebracht werden. Diese fällt den Entscheid über allfällige Berichtigungen in Form einer Verfügung. Falls kein Berichtigungsanspruch verlangt worden ist oder dieser abgelehnt wurde, können bei Eintritt des Versicherungsfalls nur offenkundige und vollständig bewiesene Fehler berichtigt werden.

 

Bestellung Kontoauszug 

756.XXXX.XXXX.XX
 
Schweiz
 
* Pflichtangaben 


Auszug aus dem individuellen Konto für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie einen Auszug aus dem individuellen Konto anfordern möchten, füllen Sie bitte folgendes Formular der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS aus:

Bestellung Kontoauszug für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland

 

Weitere Informationen

 

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