Wer eine Alters- oder Invalidenrente erhält und Kinder hat, erhält unter gewissen Voraussetzungen eine Kinderrente.
Eine Rente wird ausbezahlt, wenn der Sohn oder die Tochter das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat.
Ebenfalls eine Voraussetzung für den Bezug einer Kinderrente ist ein in Ausbildung stehendes Kind. Dann wird die Kinderrente bis zum Abschluss der Ausbildung aber längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr bezahlt.
Bei voller Beitragsdauer beträgt die ordentliche Kinderrente zwischen CHF 464.00 und CHF 928.00 pro Monat. Massgebend für die Höhe ist das Durchschnittseinkommen des Hauptrentners.
Eine separate Anmeldung für eine Kinderrente ist nicht erforderlich. Diese wird nach der Anmeldung für eine AHV- oder IV-Rente automatisch ausbezahlt.
Die Auszahlung der Kinderrente richtet sich in der Regel nach der Auszahlung der Alters- und Invalidenrente.
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Pflegefinanzierung
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in stationärer Langzeitpflege.
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für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

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