Grundsätzlich decken Renten der
AHV, der
IV und der Pensionskasse den Existenzbedarf. Sie allein können manchmal jedoch nicht genügen. Dann können Ergänzungsleistungen (
EL) und ausserordentliche Ergänzungsleistungen (
AEL) bezogen werden.
Ergänzungsleistungen sind individuelle Leistungen, welche aufgrund von wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse berechnet werden, sofern jemand die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Bei den Ergänzungsleistungen handelt es sich nicht um Fürsorge- oder Sozialhilfeleistungen.