Internationale Bestimmungen zu Kinder- und Ausbildungszulagen
Familienzulagen für Nichterwerbstätige
Selbständigerwerbende haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie im Hauptberuf selbständig erwerbend sind und seit wenigstens einem Jahr den Wohn- und Geschäftssitz im Kanton St.Gallen haben.
Familienzulagen in der Landwirtschaft (Selbständige Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmende)
Familienzulagen für Arbeitnehmende ausserhalb der Landwirtschaft
Internationale Beratungstage
Antworten auf Ihre Fragen.
Partnerweb ermöglicht Arbeitgebern die elektronische Meldung von Lohn- und Mitarbeiterdaten.
für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

Adresse
SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
Telefon/Telefax
Tel. 071 282 66 33
Fax 071 282 69 10
Kontaktinformationen
Anfahrtsplan
Kontaktformular
Impressum