Frühintervention

Als weiterführende Massnahme nach der Früherfassung steht die Frühintervention zur Verfügung.

Erklärte Ziele sind die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes, die Eingliederung einer versicherten Person an einem neuen Arbeitsplatz, die Erhaltung oder Erhöhung der Arbeitsfähigkeit sowie die Vorbereitung auf eine berufliche Eingliederung. Eine IV-Anmeldung ist Voraussetzung für die Bewilligung von Frühinterventionsmassnahmen.

 

Anmeldung

Nach Eingang der IV-Anmeldung werden Frühinterventionsmassnahmen eingeleitet. Eine Anmeldung  kann von der versicherten Person, ihrem gesetzlichen Vertreter, einer Behörde oder Drittpersonen, welche die betroffene Person regelmässig betreuen oder unterstützen, eingereicht werden. Dritte sind namentlich Ehegatten, Eltern, Grosseltern, Kinder, Enkel oder Geschwister der versicherten Person.

 

Ablauf

Nach dem Anmeldungseingang wird ein Evaluationsgespräch (Assessment) durchgeführt. Auf dieses wird verzichtet, wenn bereits aus der Anmeldung hervorgeht, dass die IV nicht zuständig ist, das weitere Vorgehen eindeutig bestimmbar ist oder ausschliesslich Hilfsmittel oder eine Hilflosenentschädigung beantragt wird.

                      
Basierend auf dem Evaluationsgespräch wird ein persönlicher Eingliederungsplan erstellt, der die Kooperation der Beteiligten, die Verantwortlichkeiten und Fristen festlegt. Auf dem Eingliederungsplan basierend wird eine Zielvereinbarung erstellt, welche von allen Beteiligten zu unterschreiben ist.
 

 

Massnahmen

Die Massnahmen der Frühintervention können bereits ausgerichtet werden bevor die Invaliditätsfrage abschliessend geklärt ist. Dadurch ist gewährleistet, dass im Rahmen der Frühintervention schnell gehandelt werden kann. Ziel ist es, mit verhältnismässig geringem Aufwand eine grosse Wirkung zu erzielen. Auf die Leistungen der Frühintervention besteht kein Rechtsanspruch. 


Massnahmen der Frühintervention sind:  
 

  • Hilfsmittel oder Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Ausbildungskurse
  • Arbeitsvermittlung
  • Berufsberatung
  • Begleitung und Beratung im Rahmen eines Job-Coachings
  • sozialberufliche Rehabilitation
  • Beschäftigungsmassnahmen


Während der Durchführung dieser Massnahmen wird kein IV-Taggeld ausbezahlt.

Die Frühintervention erstreckt sich in der Regel über längstens 6 Monate ab Einreichung der IV-Anmeldung. Sie wird mit einem Entscheid über Massnahmen beruflicher Art oder Integrationsmassnahmen, der Mitteilung über die Prüfung der Rentenfrage oder einer ablehnenden Leistungsverfügung abgeschlossen.

 

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