Der Assistenzbeitrag soll Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung der IV eine
eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Mit dem Assistenzbeitrag wird versicherten Personen die Möglichkeit gegeben, Assistenzpersonen anzustellen, welche die notwendige Hilfe erbringen. Sie treten dabei als Arbeitgeber auf. Nicht anerkannt als mögliche Assistenzperson sind in direkter Linie Verwandte (Kinder, Grosskinder, Eltern, Grosseltern) oder Personen mit denen eine Lebensgemeinschaft geführt wird.
Volljährige Versicherte haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, der die von ihnen benötigten Hilfeleistungen deckt, wenn sie eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause leben. Für volljährige Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit und minderjährige Versicherte gelten besondere Voraussetzungen, die im beigefügten Merkblatt detailliert erläutert werden.
Ansätze
Grundlage für die Berechnung des Assistenzbeitrags ist die für die Hilfeleistungen anrechenbare Zeit. Der Assistenzbeitrag beträgt CHF 32.80 pro Stunde.
Muss die Assistenzperson aufgrund der Beeinträchtigung der versicherten Person über besondere Qualifikationen verfügen, beträgt der Assistenzbeitrag CHF 49.15 pro Stunde.
Der Ansatz für den Nachtdienst wird im Einzelfall und nach Intensität der zu erbringenden Hilfeleistung festgelegt. Er beträgt jedoch höchstens CHF 87.40 pro Nacht. In diesen Ansätzen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung inbegriffen.
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