Eine Hilflosenentschädigung wird Personen ausgerichtet, die aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind oder der dauernden persönlichen Überwachung bedürfen. Zusätzlich zu einem Anspruch auf Hilflosenentschädigung kann Minderjährigen mit einem grossen Betreuungsaufwand ein Intensivpflegezuschlag ausgerichtet werden.
Als hilflos gilt eine Person, die bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Abliegen, Essen, Körperpflege, Verrichten der Notdurft und der Fortbewegung auf Hilfe Dritter angewiesen ist.
Ein Anspruch auf Hilflosenentschädigung entsteht, wenn drei Voraussetzungen gegeben sind.
Volljährige Versicherte, die zu Hause leben und mindestens eine Viertelsrente beziehen, können einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung begründen, wenn sie nicht in der Lage sind selbständig zu wohnen, für ausserhäusliche Kontakte und Verrichtungen Begleitung benötigen oder ernsthaft gefährdet sind, sich dauerhaft von der Aussenwelt zu isolieren.
| Hilflosigkeit | im Heim | im eigenen Zuhause |
| leichten Grades | CHF 116.00 pro Monat | CHF 464.00 pro Monat |
| mittleren Grades | CHF 290.00 pro Monat | CHF 1'160.00 pro Monat |
| schweren Grades | CHF 464.00 pro Monat | CHF 1'856.00 pro Monat |
Der Anspruch für Minderjährige entsteht frühestens im ersten Lebensjahr, sobald voraussichtlich während mehr als 12 Monaten eine Hilflosigkeit besteht. Dieser Anspruch besteht nur für Tage, an welchen sich die betroffene Person nicht in einer Institution (Spital, Heim, Pflegefamilie, Eingliederungsmassnahmen, Internat, usw.)aufhält.
Ansätze der Hilflosenentschädigung für Minderjährige
(Tagesansätze ab 01.01.2012)
| Grad | Aufenthalt zu Hause |
| leicht | CHF 15.40 pro Tag |
| mittel | CHF 38.60 pro Tag |
| schwer | CHF 61.80 pro Tag |
Bei Minderjährigen, welche im Vergleich zu einem gesunden Kind eine zusätzliche Betreuung von durchschnittlich mindestens 4 Stunden pro Tag benötigen, besteht unter gewissen Bedingungen zusätzlich Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag. Dieser wird für jeden Aufenthaltstag zu Hause ausgerichtet.
| zusätzlicher Aufwand | Intensivpflegezuschlag pro Monat |
Intensivpflegezuschlag pro Tag |
| mindestens 4 Stunden | CHF 464.00 | CHF 15.40 |
| mindestens 6 Stunden | CHF 928.00 | CHF 30.90 |
| mindestens 8 Stunden | CHF 1'392.00 | CHF 46.40 |
Ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung entsteht in der Regel nach einer einjährigen Wartefrist. Die Hilflosenentschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen berechnet.
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