Die interinstitutionelle Zusammenarbeit richtet sich insbesondere an Personen, die gleichzeitig Ansprüche bei verschiedenen SOzialversicherungen, privaten Versicherungseinrichtungen oder Fürsorgeleistungen geltend machen. Ziel ist es, die Leistungen und die Zusammenarbeit zu koordinieren.
Dank dieserZusammenarbeit soll verhindert werden, dass Personen zwischen den einzelnen Institutionen hin und her geschoben werden. Es wird vielmehr ein einheitliches Vorgehen vereinbart und die fallführenden Ansprechpartner bestimmt. Durch die Berechtigung zur Meldung für die Früherfassung können früh und unkompliziert Massnahmen ergriffen werden.
Partnerinstitutionen der IV-Stelle sind:
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Partnerweb ermöglicht Arbeitgebern die elektro-nische Meldung von Lohn- und Mitarbeiterdaten.
für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen
Adresse
SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen
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Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
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