Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Die interinstitutionelle Zusammenarbeit richtet sich insbesondere an Personen, bei welchen die Arbeitsunfähigkeit auf verschiedene Ursachen zurückzuführen ist. Fallbezogen und gemeinsam soll eine Wiedereingliederung erreicht werden.

Durch die Zusammenarbeit soll verhindert werden, dass Personen zwischen den einzelnen Institutionen hin und her geschoben werdenVielmehr wird ein einheitliches Vorgehen vereinbart und Ansprechpartner definiert. Durch die Berechtigung zur Meldung für die Früherfassung können früh und unkompliziert Massnahmen ergriffen werden.
 
Partnerinstitutionen der IV-Stelle sind: 
 
  • die kantonalen Arbeitsämter 
  • die Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfe 
  • private Versicherungseinrichtungen 
  • Einrichtungen der beruflichen Vorsorge 
  • weitere öffentliche und private Institutionen
 

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für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

 
 
 
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