Die wichtigste Aufgabe der IV ist die erfolgreiche Eingliederung von invaliden Personen. Erst nach Abschluss der Eingliederungsmassnahmen kann der Anspruch auf eine Rente geprüft werden.
Ein Anspruch auf eine IV-Rente besteht, wenn nach den beruflichen Eingliederungsmassnahmen und nach Ablauf der einjährigen Wartezeit weiterhin eine mindestens 40%ige Erwerbsunfähigkeit besteht.
Abstufung des Rentenanspruchs:
Der IV-Grad bestimmt den Rentenanspruch:
*Bei einem IV-Grad zwischen 40–69% gelten die folgenden Abstufungen:
Invaliditätsgrad (in Prozent) | Rentenanspruch (in Prozent einer ganzen Rente) |
|---|---|
40 | 25 |
41 | 27.5 |
42 | 30 |
43 | 32.5 |
44 | 35 |
45 | 37.5 |
46 | 40 |
47 | 42.5 |
48 | 45 |
49 | 47.5 |
50 bis 69 | 50 bis 69* |
*Die Rente entspricht dem IV-Grad. Zum Beispiel: Ein IV-Grad von 54% ergibt einen Rentenanspruch von 54%.
Der Rentenanspruch endet mit dem Wegfall der rentenbegründenden Invalidität, mit dem Anspruch auf eine AHV-Rente oder einer höheren Hinterlassenenrente.
Rentenberechtigte Eltern haben zusätzlich einen Anspruch auf eine Kinderrente. Sie wird ausgerichtet für Kinder, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben oder sich noch in Ausbildung befinden. Der Anspruch besteht längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Ein Rentenanspruch wird in zwei Schritten berechnet:
Bei Erwerbstätigen erfolgt die Bemessung der Erwerbsunfähigkeit über einen Einkommensvergleich.
Bei Nichterwerbstätigen (beispielsweise im Haushalt tätige Personen oder Studierende) basiert die Bemessung auf einem Betätigungsvergleich.
Bei teilweise Erwerbstätigen werden die Auswirkungen der Behinderung im erwerblichen Teil und im Aufgabenbereich anteilsmässig zusammengeführt.
Um Leistungen der IV zu erhalten, ist eine Anmeldung notwendig.
Wenn Sie sich für IV-Leistungen anmelden, müssen Sie am IV-Verfahren mitwirken.
Beispiele für meldepflichtige Änderungen (nicht abschliessend):
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der IV-Stelle nach. Eine Verletzung der Meldepflicht kann dazu führen, dass Sie zu Unrecht bezogene Rentenleistungen zurückzahlen müssen.
Wenn Sie zusätzlich zur IV-Rente auch Ergänzungsleistungen erhalten, müssen Sie diese weiteren Hinweise zur Meldepflicht beachten.
Die IV-Rente wird von der zuständigen Ausgleichskasse ausbezahlt.
Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten der SVA St.Gallen erhalten bis am 31. Januar einen Steuerausweis. Für die Nachbestellung eines Steuerausweises können Sie unser Online-Formular benutzen.