Die Mutterschaftsentschädigung wurde 2005 eingeführt nachdem das Volk in einer Referendumsabstimmung einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes zugestimmt hat.
Finanziert wird sie mit den Beiträgen an die Erwerbsersatzordnung (EO), welche zusammen mit den AHV-Beiträgen erhoben werden. Die öffentliche Hand beteiligt sich nicht an der Finanzierung der Mutterschaftsentschädigung.
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