Information zur Pflegefinanzierung (PF)

Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Damit ändert sich ab diesem Datum die Finanzierung der Pflegekosten im Betagten- und Pflegeheim. Weiterhin wird die obligatorische Krankenversicherung einen Anteil an die Pflegekosten leisten. Dieser Anteil wird künftig vom Bund für die ganze Schweiz einheitlich festgelegt. Neu haben Bewohnerinnen und Bewohner selbst nur noch einen begrenzten Anteil der Pflegekosten zu bezahlen. Die restlichen Pflegekosten werden vom Staat finanziert. Betreuungs- und Aufenthaltskosten werden vom Bewohner selbst oder über die Ergänzungsleistungen bezahlt.

Die Kantone haben die Abwicklung dieser Neuordnung der Pflegefinanzierung zu regeln. Im Kanton St.Gallen ist dazu ein neues Gesetz geschaffen worden.
 
 

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