Versicherungsleistungen Pflegefinanzierung

Anspruch

Wer vor dem Heimeintritt den Wohnsitz im Kanton St.Gallen gehabt hat, erhält den staatlichen Anteil an die Pflegekosten durch die SVA St.Gallen ausbezahlt. Die SVA St.Gallen ist bereits bisher unter anderem für die Auszahlung von AHV und Ergänzungsleistungen zuständig. Personen, die vor dem Heimeintritt in einem anderen Kanton wohnten, müssen sich an ihren früheren Wohnkanton wenden. Die Berechnung und Auszahlung erfolgt durch den bisherigen Kanton.

 

Berechnung

Die SVA St. Gallen berechnet den Anspruch, erlässt eine Mitteilung und veranlasst die Auszahlung. Veränderungen der Ansprüche infolge neuer Pflegeeinstufung oder neuer Heimtaxe werden der SVA St.Gallen direkt vom Heim gemeldet.

 

Anmeldung

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen sich nicht separat für den Bezug der staatlichen Rückvergütung an die Pflegekosten anmelden. Wer keine Ergänzungsleistungen bezieht, muss sich über die AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde anmelden.

 

Auszahlung

Der staatliche Rückerstattungsbetrag an die Pflegekosten wird jeden Monat gleichzeitig mit weiteren Leistungen (AHV, allfällige Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung) direkt von der SVA St.Gallen ausbezahlt. Veränderungen werden im nachfolgenden Monat rückwirkend korrigiert.

 

Weitere Informationen


 

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für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

 
 
 
SQS

Adresse
SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen

 

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

 

Telefon/Telefax
Tel. 071 282 66 33
Fax 071 282 69 10