Im Rahmen der beruflichen (Wieder-) Eingliederung von versicherten Personen unterstützt der RAD die Berufs- und Eingliederungsberatung der IV-Stellen. Dies geschieht oft in gemeinsamen Fallgesprächen mit den Themen, wie sich gesundheitsbedingte Einschränkungen auf die konkrete Eingliederungssituation auswirken und welche Tätigkeiten von einer versicherten Person trotz Einschränkungen ausgeübt werden können.
Der RAD beurteilt die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der IV. Im Zentrum solcher Beurteilungen stehen bei erwachsenen Personen die Folgen eines Gesundheitsschadens und deren Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit. Es ist also nicht die Diagnose per se, die eine Arbeitsunfähigkeit bewirkt, sondern ausschlaggebend sind die objektivierbaren Funktionsausfälle (Defizite) und wie sich diese auf die Tätigkeit einer versicherten Person auswirken.
Liegt für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (angestammte Tätigkeit) ein beträchtlicher Funktionsausfall vor, muss vom RAD auch beurteilt werden, in welchem Ausmass die versicherte Person für andere Tätigkeiten (leidensadaptierte Tätigkeiten) geeignet ist. Solche Einschätzungen basieren vornehmlich auf den erhaltenen Funktionen (persönlichen Ressourcen).
Der RAD kann versicherte Personen selbst medizinisch untersuchen. Im Umfang entsprechen RAD-Untersuchungen spezialärztlichen Konsiliaruntersuchungen in der Praxis oder kreisärztlichen Untersuchungen der Suva. Qualitativ müssen sie gutachterlichen Standards entsprechen. Im RAD Ostschweiz werden jährlich etwa 900 medizinische Untersuchungen durchgeführt.
Leitbild
Wir setzen auf Werte.
Partnerweb ermöglicht Arbeitgebern die elektronische Meldung von Lohn- und Mitarbeiterdaten.
für die AHV-Zweigstellen der Gemeinden und Betagten- und Pflegeheime St.Gallen

Adresse
SVA St.Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
Telefon/Telefax
Tel. 071 282 66 33
Fax 071 282 69 10
Kontaktinformationen
Anfahrtsplan
Kontaktformular
Impressum