Mögliche Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen (IPV) 2026 werden bis am 31. Dezember 2025 direkt mit einem Schreiben informiert.
Wer kein solches Schreiben erhält, kann hier ab 1. Januar 2026 das intelligente, elektronische Anmeldeformular ausfüllen und übermitteln.