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Pflegefinanzierung (PF)

Leben Sie in einem Alters- und Pflegeheim und benötigen Pflege? Dann müssen Sie nur einen Teil der Pflegekosten bezahlen. Die restlichen Kosten über­nehmen die Kranken­kasse und der Staat.             

Die Betreuungs- und Aufenthalts­kosten bezahlen Sie entweder selber oder werden Ihnen bei den Ergänzungs­leistungen angerechnet.

Sie haben Anspruch auf Pflege­finanzierung, wenn Sie in ein kantonal anerkanntes Alters- und Pflege­heim eintreten und in der Schweiz grund­versichert sind.

Wohnten Sie vor dem Heimeintritt schon im Kanton St.Gallen? Dann können Sie Ihren Anspruch bei der SVA St.Gallen anmelden. Hatten Sie Ihren Wohn­sitz vor dem Heim­eintritt in einem anderen Kanton? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im bisherigen Wohnkanton.

Für die Berechnung sind die Pflege­kosten exklusive MiGeL relevant. Die Kosten für Unter­kunft, Verpflegung und Betreuung sind nicht massgeblich. Wenn die gesamten Pflege­kosten den Maximal­ansatz des Kantons St.Gallen übersteigen, tragen Sie diese Mehr­kosten selbst.

Von Ihren Pflege­kosten werden der Beitrag der Kranken­versicherung und Ihr Selbst­behalt (maximal CHF 23.00 pro Tag) abgezogen. Das ergibt die Rest­kosten für die Pflegefinanzierung.

Berechnungsbeispiel

Pflegekosten im Heim (Tagestaxe Pflegestufe 12)

CHF 302.40

abzüglich Anteil Krankenversicherung (max. CHF 115.20 pro Tag)

– CHF 115.20

Zwischentotal

CHF 187.20

Selbstbehalt (max. 20% von CHF 115.20 pro Tag)

– CHF 23.00

Restkosten pro Tag

CHF 164.20

Die SVA St.Gallen zahlt die Rest­kosten direkt dem Leistungserbringer (Heim/Tagesstruktur) aus.

Beziehen Sie Ergänzungs­leistungen oder melden Sie sich aufgrund des Heim­aufenthalts für Ergänzungs­leistungen an? Dann ist keine separate Anmeldung für die Pflege­finanzierung notwendig.

Wenn Sie keine Ergänzungsleistungen beziehen, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Ihren Anspruch können Sie maximal für sechs Monate rückwirkend geltend machen.

Die SVA St.Gallen zahlt die Restkosten monatlich dem Leistungs­erbringer (Heim / Tagesstruktur) aus. Finanziert werden die Kosten jedoch von der Wohn­gemeinde vor Heimeintritt.

Sämtliche Änderungen (Pflegestufe, Pflegetaxe, Hotellerie- und Betreuungs­kosten) sowie definitive und vorüber­gehende Austritte (z.B. Spital­aufenthalte) meldet uns der Leistungs­erbringer direkt.

Zur Kontrolle erhalten Sie oder Ihre Vertretung bei jeder Änderung eine Mitteilung. Bitte melden Sie der SVA St.Gallen allfälligen Unstimmigkeiten.