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Administrative Entlastungen sind immer willkommen. Dieser Brennpunkt informiert über eine spürbare Entlastung für Unternehmen.

Freundliche Grüsse

SVA St.Gallen

Entlastung für Unternehmen <p>Ab dem kommenden 1. Juni 2016 brauchen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neu eintretende Mitarbeitende nicht mehr innert Monatsfrist bei ihrer Ausgleichskasse zu melden. Es genügt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils Ende Jahr in der Lohndeklaration aufzuführen.<br /><br />Der Bundesrat hat diese neue Regelung in Kraft gesetzt. Sie bringt Arbeitgebern eine spürbare administrative Entlastung. Mit der unterjährigen Meldepflicht entfällt auch der Versicherungsnachweis, den die Ausgleichskassen jeweils zuhanden der Mitarbeiter ausgestellt haben.<br /><br />Es gibt lediglich eine Ausnahme: Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch keine Versichertennummer haben, sind weiterhin innert 30 Tagen nach Stellenantritt der Ausgleichskasse zu melden.<br /><br /><img title="Arbeitgeber" alt="Frau mit Laptop und Unterlagen" src="/weblication/grid5/scripts/wImage.php?action=showImageSize&amp;path=/media/img/brennpunkt/arbeitgeber.jpg&amp;width=360&amp;height=&amp;mode=" /></p> Erfahren Sie mehr

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