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Einige Zeit in China zu arbeiten wird sozialversicherungsrechtlich einfacher. Vereinfacht wurde auch das administrative Verfahren rund um die Ausstellung des Versicherungsausweises.

Freundliche Grüsse

SVA St.Gallen

Sozialversicherungsabkommen mit China <p>Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und China tritt am 19. Juni 2017 in Kraft. Es bringt insbesondere Erleichterungen für Arbeitgebende und ihre Angestellten, wenn diese für eine begrenzte Dauer im anderen Staat tätig sind. <br /></p> <p><img title="Shanghai" alt="Skyline von Shanghai bei Nacht" src="/weblication/grid5/scripts/wImage.php?action=showImageSize&amp;path=/media/img/brennpunkt/shanghai.jpg&amp;width=360&amp;height=&amp;mode=" /></p> https://www.svasg.ch/de/news/meldungen/20170510_sozialversicherungsabkommen-china.php Erfahren Sie mehr Administrative Vereinfachung <p>Auf Beginn dieses Jahres sind einige administrativen Verfahren für Arbeitgeber und Durchführungsstellen vereinfacht worden. </p> https://www.svasg.ch/de/news/meldungen/20170510_administrative-vereinfachung.php Erfahren Sie mehr

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