Neue Strafbestimmungen in Kraft

5. Januar 2017

Neue Strafbestimmungen in Kraft

Seit 1. Oktober 2016 gilt die vom Parlament beschlossene Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Damit wird der neue Straftatbestand des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a StGB) ins Bundesrecht aufgenommen. Beim unrechtmässigen Beziehen von Sozialversicherungsleistungen drohen für alle Personen Geld und/oder Freiheitsstrafen.

Verurteilten Ausländerinnen und Ausländern droht darüber hinaus neu die Ausschaffung aus der Schweiz. Mit einem eigenen Merkblatt will die SVA St.Gallen ihre Kundinnen und Kunden vorbeugend und transparent informieren. Damit sollen einschneidende Auswirkungen verhindert werden, die insbesondere ausländische Staatsangehörige betreffen können. Die neuen Strafbestimmungen gelten grundsätzlich für alle ausländischen Staatsangehörigen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus in der Schweiz.

Die Bestimmungen sind auf Delikte anwendbar, die ab dem 1. Oktober 2016 begangen wurden bzw. werden.