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Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD)

Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) Ostschweiz unterstützt die IV‑Stellen der Kantone Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh, Graubünden, St.Gallen und Thurgau sowie des Fürstentums Liechtenstein in allen medizinischen Fragestellungen.

Meist geht es um die Themen Arbeits­fähigkeit, berufliche Eingliederung, Berentung und medizinische Anspruchs­voraus­setzungen für Leistungen der IV. Bei Kindern und Jugend­lichen stehen Geburts­gebrechen, medizinische Massnahmen und die erstmalige berufliche Ausbildung im Fokus.

Die Stellungnahmen der Ärztinnen und Ärzte des RAD basieren auf den Dokumenten des IV‑Dossiers, auf Telefon-/E-Mail­kontakten oder auf schriftlichen Berichten der behandelnden Ärzteschaft, auf eigenen Befragungen oder Unter­suchungen der versicherten Personen sowie auf externen medizinischen Begutachtungen.                                     

Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) Ostschweiz unterstützt die IV‑Stellen der Kantone Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh, Graubünden, St.Gallen und Thurgau sowie des Fürstentums Liechtenstein in allen medizinischen Fragestellungen.

Ständige ärztliche und administrative Mitarbeiterinnen des RAD arbeiten zudem in den IV-Stellen Graubünden (Chur), Thurgau (Frauenfeld), Appenzell i.R (Appenzell) und Appenzell a.R. (Herisau). Die IV-Stelle des Fürstentums Liechtenstein (Vaduz) wird von Chur aus tageweise unterstützt.

Leitung des RAD

Der RAD Ostschweiz wird fachlich und personell von Chefarzt Dr. med. Jürgen Böhler und seiner Stellvertreterin Dr. med. Eva Syhora geleitet. Administrativ untersteht der RAD einer Betriebs­kommission, die sich aus den Leitern der Ost­schweizer IV‑Stellen mit Vorsitz des St.Galler IV‑Stellen­leiters zusammensetzt.

Medizinische Ressourcen/Fachrichtungen

Voraussetzung für eine Tätigkeit im RAD ist eine mehrjährige Praxistätigkeit und ein in der Schweiz anerkannter Facharzttitel. Im RAD Ostschweiz sind folgende Fachrichtungen vertreten

  • Allgemeine Medizin, Arbeitsmedizin 
  • Prävention und Gesundheitswesen 
  • Innere Medizin
  • Physikalische Medizin
  • Psychosomatische Medizin
  • Orthopädie, Chirurgie, Herz- und thorakale Gefässchirurgie 
  • Neurologie, Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie 
  • Pädiatrie

Im Rahmen der beruflichen (Wieder-) Eingliederung von versicherten Personen unterstützt der RAD die Berufs- und Eingliederungsberatung der IV-Stellen.

Dies geschieht oft in gemeinsamen Fallgesprächen mit dem Fokus, wie sich gesundheitsbedingte Einschränkungen auf die konkrete Eingliederungssituation auswirken und welche Tätigkeiten von einer versicherten Person trotz Einschränkungen ausgeübt werden können.

Eine Sonderform der eingliederungsorientierten medizinischen Abklärung stellt die interdisziplinäre RAD-Abklärung am Arbeitsplatz dar, die im Beisein von versicherter Person, Arbeitgeber, Eingliederungsspezialist der IV sowie des RAD durchgeführt wird. Hierbei kann das Funktionsniveau der versicherten Person in angestammter und (teil-)adaptierter Tätigkeit unter Berücksichtigung von Hilfsmitteln evaluiert und ein zielführender Beitrag zum Arbeitsplatzerhalt geleistet werden.

Der RAD beurteilt die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der IV. Im Zentrum solcher Beurteilungen stehen bei erwachsenen Personen die Folgen eines Gesundheitsschadens und deren Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit.

Es ist also nicht die Diagnose per se, die eine Arbeitsunfähigkeit bewirkt, sondern ausschlaggebend sind die objektivierbaren Funktionsausfälle (Defizite) und wie sich diese auf die Tätigkeit einer versicherten Person auswirken.

Liegt für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (angestammte Tätigkeit) ein beträchtlicher Funktionsausfall vor, muss vom RAD auch beurteilt werden, in welchem Ausmass die versicherte Person für andere Tätigkeiten (leidensadaptierte Tätigkeiten) geeignet ist. Solche Einschätzungen basieren vornehmlich auf den erhaltenen Funktionen (persönlichen Ressourcen).

Der RAD kann versicherte Personen selbst medizinisch untersuchen.

Im Umfang entsprechen RAD-Untersuchungen spezialärztlichen Konsiliaruntersuchungen in der Praxis oder kreisärztlichen Untersuchungen der Suva. Sie können als interdisziplinäre Abklärungen am Arbeitsplatz oder singuläre medizinische Evaluationen mit dem Fokus Eingliederung oder Rentenprüfung erfolgen.

Qualitativ müssen die Abklärungen die zur Beantwortung der Fragestellung notwendigen Aspekte – häufig unter Berücksichtigung und Diskussion der relevanten medizinischen Aktenlage – mit Plausibilitäts- und Konsistenzprüfung beinhalten.