Kann ich den Vor­bezug oder den Auf­schub rück­gängig machen?

Ist der Vor­bezug der Rente rechtskräftigt verfügt, kann dieser nicht mehr wider­rufen werden. Der Vorbezugs­anteil kann jedoch ein­malig frühestens per Folge­monat des Antrags erhöht werden.

Aus­nahme: Wenn der Vor­bezug der Alters­rente zwischen der An­meldung bei der IV und der Zu­sprache einer IV-Rente beantragt wurde, kann der Vorbezug der Alters­rente wider­rufen werden. Der Wider­ruf wird ab dem Beginn des Vor­bezugs wirksam.

Nach Ablauf der einjährigen Minimal­dauer ist kein Wider­ruf des Auf­schubs mehr möglich. Somit ist auch der nach­trägliche Bezug der in dieser Zeit aufgelaufenen Renten­beträge ausgeschlossen. Bei Wider­ruf des Auf­schubs vor Ablauf der Minimal­dauer werden Ihnen die aufgelaufenen Renten­beträge ohne Zu­schlag und ohne Zins rückwirkend ab Anspruchs­beginn nachbezahlt.