Wann werden Verzugs­zinsen erhoben?

Bei Akontorechnungen werden Verzugs­zinsen erhoben, wenn die Zahlung nicht bis spätestens am 30. Tag nach Ablauf der Abrechnungs­periode erfolgt ist. Der Verzugs­zins beträgt 5% und wird rück­wirkend ab dem 1. Tag nach Ablauf der Abrechnungs­periode erhoben.

Bei einer Differenz­rechnung wird analog ein Verzugs­zins von 5% erhoben, wenn die Zahlung nicht bis spätestens am 30. Tag seit Datum der Rechnungs­stellung getätigt worden ist.

Die Verzugs­zinsen werden bei verspäteter Zahlung oder Abrechnung un­abhängig von einem Verschulden oder einer Mahnung erhoben.