Nein. Das Auto wird bei der EL-Berechnung als Vermögen berücksichtigt. Da wir davon ausgehen, dass das Vermögen um den Wert des Autos sinkt, im Gegenzug aber das Auto beim Vermögen berücksichtigt wird, findet im Total kein Vermögensrückgang statt. Das heisst, dass dies nicht als Verzicht gewertet wird.