Gilt der Kauf eines Autos ab Januar 2021 als Verzicht?

Nein. Das Auto wird bei der EL-Berechnung als Vermögen berück­sichtigt. Da wir davon ausgehen, dass das Vermögen um den Wert des Autos sinkt, im Gegen­zug aber das Auto beim Vermögen berück­sichtigt wird, findet im Total kein Vermögens­rückgang statt. Das heisst, dass dies nicht als Verzicht gewertet wird.