Darf ich mit EL ins Ausland verreisen? 

Wenn Sie EL beziehen, dürfen Sie sich maximal zwei Monate pro Jahr im Ausland aufhalten. Bei mehreren Ausland­aufent­halten im selben Kalender­jahr werden die Ausland­aufenthalte tage­weise addiert. Ohne wichtigen Grund werden Ihnen nach diesen zwei Monaten die EL eingestellt.

Bei ausländischen Staats­angehörigen, die sich länger als ein Jahr am Stück ohne wichtigen Grund im Ausland aufhalten, lebt der EL-Anspruch nach der Rück­kehr in die Schweiz nicht wieder auf. Statt­dessen beginnt die Karenz­frist (siehe Abschnitt «Anspruch») von vorne zu laufen.