Ich habe einen Roll­stuhl und deshalb eine teurere Miet­wohnung. Wie hoch ist mein Miet­zins­maximum?

Ihr Mietzins­maximum kann bei zusätz­lichen Miet­kosten aufgrund einer rollstuh­lgängigen Wohnung bis zu 6420 Franken pro Jahr erhöht werden. Dieser Rollstuhl­zuschlag kann nur gewährt werden, wenn Sie auf einen Roll­stuhl angewiesen sind. Auf einen Roll­stuhl angewiesen sind Sie dann, wenn die Voraus­setzungen für den Erhalt eines Roll­stuhles seitens AHV oder IV erfüllt werden.