Gilt die Rück­erstattungs­pflicht der EL auch, wenn in den letzten Jahren vor dem Tod keine EL bezogen wurden (z.B. aufgrund einer Erb­schaft)?

Ja, die Rückerstattungspflicht betrifft die EL, die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod bezogen wurden, frühestens jedoch ab 1. Januar 2021.