Welche Schulden können bei der Vermögens­schwelle berück­sichtigt werden?

Unter anderem können offene Rechnungen, Darlehen und andere aktive Schulden berücksichtigt werden. Wir stützen uns dies­bezüglich auf die Steuer­veranlagungen. Verlust­scheine werden nicht berück­sichtigt, da es sich hierbei um keine aktiven Schulden handelt.