Wenn ein/e Heim­bewohner/in am 15. eines Monats verstirbt, wird dann die EL bis Ende Monat inkl. den bis­herigen Heim­kosten aus­gerichtet?

Der EL-Anspruch besteht bis zum Ende des Monats.

Neu können nur noch diejenigen Heim­kosten berücksichtigt werden, die effektiv vom Heim in Rechnung gestellt werden. Falls das Heim somit ab dem Tod eine reduzierte Taxe in Rechnung stellt und z.B. die Pflege- und Betreuungskosten wegfallen, ist eine Neu­berechnung notwendig. Vom 1.–15. des Monats werden die normalen und ab dem 16. die reduzierten Heim­kosten berück­sichtigt.