Wird eine Person während der Übergangsfrist nach bisherigem
Recht berechnet, bezahlt die EL dann den Pauschalbetrag oder die effektive Prämie an die Krankenkasse?
Bei einem Anspruch nach altem Recht erfolgt die gesamte Berechnung nach altem Recht. Daher wird ein Pauschalbetrag für die Krankenkassenprämie in der EL-Berechnung berücksichtigt. Folglich wird auch dieser Betrag der Krankenkasse überwiesen.