Wird eine Person während der Über­gangs­frist nach bisherigem Recht berechnet, bezahlt die EL dann den Pauschal­betrag oder die effektive Prämie an die Kranken­kasse?

Bei einem Anspruch nach altem Recht erfolgt die gesamte Berechnung nach altem Recht. Daher wird ein Pauschal­betrag für die Kranken­kassen­prämie in der EL-Berechnung berücksichtigt. Folglich wird auch dieser Betrag der Kranken­kasse überwiesen.