Ich möchte den orts­üblichen Anfangs­lohn anfordern. Welche Voraus­setzungen gelten dafür?

Der ortsübliche Anfangs­lohn kann nur geltend gemacht werden, wenn der Dienst maximal 4 Wochen nach Studien­abschluss begonnen wurde. Als Studien­abschluss gilt das auf dem Bescheid über den Erfolg / Nichterfolg des Studiums aufgedruckte Datum der Schule.