Wer darf über das Portal für IV-Rechnungen abrechnen?

Das Portal für IV-Rechnungen steht ausschliesslich den Versicherten selbst (respektive den gesetzlichen Vertretungen bzw. den Eltern bei Minder­jährigen) zur Verfügung. Dritt­stellen, andere Versicherungen etc. haben darauf keinen Zugriff.