Wer deckt während der Warte­zeit einen allfälligen Lohn­ausfall?

Der Anspruch auf eine Rente der IV beginnt frühestens nach einem Jahr Warte­zeit. Arbeit­nehmer sind in dieser Zeit je nach arbeits­vertraglicher Regelung durch den Arbeit­geber abgedeckt. Bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber.