Bleibt die Unfall­versicherung bestehen?

Ja. Arbeitnehmerinnen, die eine Mutter­schafts­entschädigung erhalten, bleiben auch während der Dauer des Mutter­schafts­urlaubs obligatorisch unfallversichert. Sie sind während dieser Zeit grund­sätzlich von der Prämien­zahlung befreit.

Richtet der Arbeitgeber während der Dauer des Mutter­schafts­urlaubs einen Lohn aus, der höher ist als die Mutter­schafts­entschädigung, so hat er auf der Differenz zwischen der Mutterschaftsentschädigung und seinen Lohnzahlungen UVG-Prämien zu entrichten (bis zum höchst versicherten Verdienst von zurzeit CHF 126‘000).

Arbeitslose Frauen bleiben auch während des Mutter­schafts­urlaubs unfallversichert. Voraussetzung ist aber, dass zwischen dem Bezug des Taggeldes der Arbeitslosen­versicherung und der Mutter­schafts­entschädigung keine Lücke besteht.