Bleibt der Schutz der beruflichen Vorsorge bestehen?

Der Versicherungsschutz wird auch während des Mutterschaftsurlaubs im gleichen Umfang weitergeführt. Der bisherige koordinierte Lohn bleibt somit gültig. Die Arbeitnehmerin kann aber die Herabsetzung des koordinierten Lohns verlangen.

Zu Fragen über die Höhe der BVG-Beiträge können Sie sich an Ihre Vorsorgeeinrichtung wenden. Auf der Mutterschaftsentschädigung werden keine BVG-Beiträge erhoben.