Ich erziele nur ein sehr geringes Einkommen und kann für den Unter­halt meines Kindes nicht auf­kommen. Erhalte ich in diesem Fall eine höhere Entschädigung?

Die finanzielle Lage hat keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung. Es besteht jedoch die Möglichkeit bei der Wohnsitzgemeinde Elternschaftsbeiträge zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Elternschaftsbeiträge Kanton St.Gallen