Ich bin arbeits­los, aber nicht bei der Arbeits­losenkasse an­gemeldet. Habe ich Anspruch auf eine Mutter­schafts­entschädigung?

Ob ein Anspruch besteht, muss individuell geprüft werden. Für diese Prüfung benötigen wir das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular.

Falls Sie noch nie gearbeitet haben, besteht kein Anspruch.