Wann kann ein selbständiges Neben­einkommen vom Beitrags­bezug aus­genommen werden?

Übersteigt das beitragspflichtige Einkommen aus selbständiger Neben­erwerbstätigkeit im Beitrags­jahr CHF 2300 nicht, so ist der Mindestbeitrag nur auf Verlangen der Versicherten zu erheben.

Zur Bestimmung des beitrags­pflichtigen Einkommens wird das gemeldete steuerrechtliche Rein­einkommen auf 100% aufgerechnet. Dazu wird eine spezifische Formel verwendet, mit der die gültigen Beitrags­sätze berück­sichtigt werden können.