13. Januar 2022
Am 12. Januar 2022 hat der Bundesrat die Quarantäne von 10 auf 5 Tage reduziert. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind.
Infolge dieser Änderung der Quarantäneregeln wird die Entschädigung ab dem 13. Januar 2022 auf maximal 5 statt wie bisher 7 Taggelder reduziert. In besonderen Fällen kann die zuständige kantonale Behörde eine andere Quarantänedauer vorsehen. In diesen Fällen wird nur die effektive Anzahl angeordneter Quarantänetage entschädigt, höchstens jedoch 7 Tage.
Bezüglich der Modalitäten und Dauer der Quarantäne gelten die Vorschriften des BAG (Isolation und Quarantäne admin.ch).