Seit dem 18. Januar 2021, befristet bis 31. Mai 2021, können auch
Personen in arbeitgeberähnlicher Funktion sowie deren mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner können sich mit dem Formular Anmeldung Corona-Entschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Funktion anmelden.
Die Entschädigung wird nur für tatsächlich bezogene Tage ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen jeweils rückwirkend möglich sind. Das heisst beispielsweise, eine Anmeldung für den Dezember 2020 ist ab Januar 2021 möglich.
Die Auszahlung erfolgt monatlich nachschüssig.
Haben Sie die Unterlagen nicht als PDF zur Verfügung? Mit Apps auf Ihrem Handy können Sie Dokumente scannen und in ein PDF umwandeln. Wir empfehlen im App Store oder GooglePlay als Suchbegriff «PDF scan» einzugeben.