Personen in arbeitgeberähnlicher Funktion sowie deren mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner können sich mit dem Formular Anmeldung Corona-Entschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Funktion anmelden.
Die Entschädigung wird nur für tatsächlich bezogene Tage ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen jeweils rückwirkend möglich sind. Das heisst beispielsweise, eine Anmeldung für den Dezember 2020 ist ab Januar 2021 möglich.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Gültigkeiten und Fristen der Leistungen.
Leistung | Gültigkeit des Anspruchs | Frist für die Geltendmachung des Anspruchs |
---|---|---|
Quarantäne | 02.02.2022 | 31.05.2022 |
Ausfall der Fremdbetreuung | 16.02.2022 | 31.05.2022 |
Veranstaltungsverbot | 16.02.2022 | 31.05.2022 |
Betriebsschliessung | 16.02.2022 | 31.05.2022 |
Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Allgemeinen | 16.02.2022 | 31.05.2022 |
Besonders gefährdete Personen | 31.03.2022 | 30.06.2022 |
Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Veranstaltungsbereich | 30.06.2022 | 30.09.2022 |
Nach Ablauf der aufgeführten Fristen können die jeweiligen Entschädigungen nicht mehr geltend gemacht werden. Die Auszahlung erfolgt monatlich nachschüssig.
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