Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert den Verdienstausfall für die Zeit, die jemand im Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst verbringt. Während diesen und gewissen weiteren Dienstleistungen sorgt die Erwerbsersatzordnung für einen Lohnausgleich – die Erwerbsausfallentschädigung. Für die Geltendmachung muss die EO-Anmeldung bei der Ausgleichskasse des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin eingereicht werden.