Erwerbsausfallentschädigung

Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert den Verdienst­ausfall für die Zeit, die jemand im Militär-, Zivilschutz- oder Zivil­dienst verbringt. Während diesen und gewissen weiteren Dienst­leistungen sorgt die Erwerbs­ersatzordnung für einen Lohn­ausgleich – die Erwerbs­ausfall­entschädigung. Für die Geltend­machung muss die EO-Anmeldung bei der Ausgleichs­kasse des Arbeit­gebers/der Arbeit­geberin eingereicht werden.